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"Zur Mitstörerhaftung bei unverlangter 0190-Faxwerbung" von RA Dr. Martin Bahr
Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg

Seit August 2002 gibt es eine neue Vorschrift in der Telekommunikationskunden-Verordnung (TKV). In der letzten Zeit wenden immer mehr Gerichte diese Vorschrift an, um den Netz-Betreiber als wettbewerbsrechtlichen Mitstörer einstufen zu können.

Dr. Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg mit dem Interessenschwerpunkten Recht der Neuen und Gewerblicher Rechtsschutz, untersucht die Reichweite und Bedeutung dieser neuen Regelung.

Die Arbeit steht als pdf-File zum Download zur Verfügung. Zur Anzeige wird der kostenlose Acrobat Reader benötigt.

  • Zur Mitstörerhaftung bei unverlangter 0190-Faxwerbung: Reichweite und Bedeutung des neuen § 13a TKV (pdf, 50 KB)


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