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Staatsexamen als Qualitätsgarant
Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Festhalten der Justizminister am Einheitsjuriste
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Anlässlich der gestern auf der Justizministerkonferenz getroffenen Beschlüsse zur Juristenausbildung bekräftigt die BRAK erneut die Notwendigkeit, auch künftig an einer einheitlichen Ausbildung für Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte festzuhalten. Die Justizminister hatten auf ihrer Herbsttagung unter anderem festgestellt, dass bei der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe auch weiterhin zwei Staatsprüfungen und ein einheitlicher Vorbereitungsdienst unverzichtbar sind, um die hohe Qualität der Ausbildung auch in Zukunft zu gewährleisten. Damit liegen sie auf einer Linie mit der von der BRAK seit vielen Jahren vertretenen Auffassung und erteilen einem Spartenmodell eine eindeutige Absage.

Die Justizminister stellten auch fest, dass es bisher nicht gelungen ist, die Vorgaben des Bologna-Prozesses im Studium der Rechtswissenschaften umzusetzen. Die BRAK hatte hier 2006 ein Modell vorgelegt, nachdem sich das Hochschulstudium in einen dreijährigen Bachelor- und in einen zweijährigen Masterstudiengang gliedern sollte. Um Zugang zu der sich anschließenden zweijährigen praktischen Ausbildung zu erhalten, sollte weiterhin eine juristische Staatsprüfung erforderlich sein. Auf diese Weise sollte ein akademischer Zwischenabschluss (Bachelor) integriert werden, ohne die durch zwei Staatsexamina gesicherte Qualität der juristischen Ausbildung zu gefährden.

„Es ist mehr als bedauerlich, dass die Justizminister auch ein solches Modell abgelehnt haben“, so der Vizepräsident der BRAK Ekkehart Schäfer. „Ich gehe allerdings davon aus, dass damit die Diskussion um die Umsetzung der Bologna-Vorgeben in der Juristenausbildung nicht beendet ist, sondern über kurz oder lang erneut angestoßen wird.“

Berlin, 20.05.201

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