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BRAK: Rechtszersplitterung im Strafvollzugsrecht befürchtet - Verbleib der Bundeskompetenzen beim Notarswesen begrüßenswert
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Mit Bedauern hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeiten im Strafvollzugsrecht vom Bund auf die Länder, die heute im Rahmen der Föderalismusreform im Bundestag endgültig beschlossen wird, zur Kenntnis genommen.
"Dass hier entgegen jeder rechtspolitischen Vernunft die Kompetenz im Strafvollzug als Verhandlungsmasse preisgegeben wurde, ist mehr als unverständlich“, so der Vizepräsident der BRAK Ulrich Scharf. „Es steht jetzt eine erhebliche Rechtszersplitterung in einem Bereich zu befürchten, in dem gleiche Standards und Rechtsicherheit in besonderem Maße erforderlich sind. Im Übrigen wirkt die Übertragung der Zuständigkeiten auf nationaler Ebene kontraproduktiv im Hinblick auf die angestrebte Vereinheitlichung der Strafvollzugsstandards in Europa.“

Positiv bewertet wird von der BRAK dagegen der Verbleib der Gesetzgebungszuständigkeiten für das Notarswesen auf Bundesebene. „Die Tätigkeit von Notaren besitzt im alltäglichen Rechtsverkehr eine besondere Bedeutung. Gerade hier ist daher eine Einheitlichkeit der rechtlichen Grundlagen dringend erforderlich“, so Ulrich Scharf.

Berlin, den 30. Juni 2006
"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Barcelona, Kanzlei VOELKER
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