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Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Mit Bedauern hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeiten im Strafvollzugsrecht vom Bund auf
die Länder, die heute im Rahmen der Föderalismusreform im Bundestag endgültig beschlossen wird, zur Kenntnis genommen.
"Dass hier entgegen jeder rechtspolitischen Vernunft die Kompetenz im Strafvollzug als Verhandlungsmasse preisgegeben wurde, ist mehr als unverständlich“, so der
Vizepräsident der BRAK Ulrich Scharf. „Es steht jetzt eine erhebliche Rechtszersplitterung in einem Bereich zu befürchten, in dem gleiche Standards und Rechtsicherheit
in besonderem Maße erforderlich sind. Im Übrigen wirkt die Übertragung der Zuständigkeiten auf nationaler Ebene kontraproduktiv im Hinblick auf die angestrebte
Vereinheitlichung der Strafvollzugsstandards in Europa.“
Positiv bewertet wird von der BRAK dagegen der Verbleib der Gesetzgebungszuständigkeiten für das Notarswesen auf Bundesebene. „Die Tätigkeit von Notaren besitzt im
alltäglichen Rechtsverkehr eine besondere Bedeutung. Gerade hier ist daher eine Einheitlichkeit der rechtlichen Grundlagen dringend erforderlich“, so Ulrich
Scharf.
Berlin, den 30. Juni 2006
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