|
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Immer mehr Anwälte in Deutschland erwerben als weitere Berufsqualifikation einen Fachanwaltstitel. Wie schon in den Jahren zuvor ist auch
2005 die Zahl der Fachanwälte weiter gestiegen. Insgesamt gab es 2005 22.841 Fachanwälte. Die größte Attraktivität genießt dabei mit 6457 Anwälten das Arbeitsrecht, gefolgt
vom Familienrecht mit 6353 Fachanwälten und dem Steuerrecht mit 3901 Fachanwälten. Im Strafrecht sind 1730 Fachanwälte tätig, im Verwaltungsrecht arbeiten 1178 Fachanwälte.
Der 2005 neu eingeführte Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht wurde von 396 Rechtsanwälten erworben. Außerdem gibt es, und auch dieser Fachanwaltstitel ist seit 2005 neu, 360
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Insgesamt haben damit bereits mehr als ein Sechstel der gesamten deutschen Anwaltschaft einen Fachanwaltstitel erworben.
Weitere Fachanwaltstitel werden folgen: Die Satzungsversammlung hat Anfang April den Fachanwalt für Informationstechnologierecht und den Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht beschlossen. Mit der Verleihung der ersten entsprechenden Fachanwaltstitel ist etwa Ende des Jahres zu rechnen.
„Diese Entwicklung zeigt, dass der Trend zur anwaltlichen Spezialisierung weiter anhält“, erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Bernhard
Dombek. „Von den Anwälten wird heute gefordert, sich auf Rechtsgebiete zu konzentrieren und in diesen vertiefte Kenntnisse zu erwerben. Die aktuellen Zahlen belegen
eindrucksvoll, dass die Anwälte bereit und willens sind, auf diesen Wandel zu reagieren.“ Und Dombek weiter: „Die anwaltliche Fortbildung ist einer der
wichtigsten Stützpfeiler für die Erhaltung der Qualitätsstandards in der Rechtsberatung. Jeder Mandant kann darauf vertrauen, dass sich sein Rechtsanwalt ständig auf dem
Laufenden hält. Fachanwälte leisten dabei durch das hohe Niveau der Leistungsanforderungen einen ganz besonderen Beitrag.“
Fachanwaltszahlen zum 1.1.2006 und Diagramm
Entwicklung der Fachanwaltschaften seit 1960
Qualifikation Fachanwalt
Die Erlangung der Fachanwaltschaft unterliegt besonderen Qualitätsstandards: Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt unmittelbar vor Antragstellung eine mindestens
dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt voraus. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind besondere praktische
Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse (nachgewiesen durch Prüfungen) auf dem jeweiligen Gebiet der Fachanwaltschaft. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, sich
jährlich fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Fachanwaltschaft
entzogen.
Derzeit können Anwälte auf folgenden Rechtsgebieten einen Fachanwaltstitel erwerben:
Arbeitsrecht
Bau- und Architektenrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (seit 2006)
Handels- und Gesellschaftsrecht (seit 2006)
Insolvenzrecht
MedizinrechtMiet- und Wohneigentumsrecht
Sozialrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Transport- und Speditionsrecht
Verkehrsrecht
Verwaltungsrecht
Versicherungsrecht
|