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Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Aktivitäten des Bundesjustizministeriums für eine gesetzliche Regelung von Absprachen im
Strafverfahren.
„Die heutige Praxis zeigt, dass eine Verständigung über das Strafmaß oftmals das Verfahren erheblich verkürzen und dennoch zu einem angemessenen Ergebnis führen
kann“, so der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek. „Um hier aber den rechtsstaatlichen Regelungen zu entsprechen und insbesondere dem Transparenzgebot zu
genügen, ist jedoch eine gesetzliche Regelung unumgänglich. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ist hier eine gute Grundlage zur weiteren Diskussion“,
so Dombek.
Der Strafrechtsausschuss der BRAK hatte bereits vor einem guten halben Jahr einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeitet. Zahlreiche der dortigen Regelungen finden sich
auch in dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf wieder. Weitergehend als der Referentenentwurf legt der Vorschlag der BRAK jedoch ein stärkeres Augenmerk auf die Wahrung der
Rechte des Angeklagten.
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