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Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre Ablehnung gegen das vom Bundesjustizministerium in einem Referentenentwurf vorgesehene
„vereinfachte Scheidungsverfahren“ bekräftigt. Dies beschlossen die in der BRAK zusammengeschlossenen 28 regionalen Rechtsanwaltskammern anlässlich ihrer
Jahreshauptversammlung am 20. Mai 2006 in Kassel. Nach dem Entwurf des Bundesjustizministeriums sollen kinderlose Ehepaare künftig im gerichtlichen Scheidungsverfahren auf
einen Anwalt verzichten können, wenn sie sich zuvor über die Scheidungsfolgen, wie Unterhaltsansprüche, Ehewohnung und Hausrat vor einem Notar geeinigt haben. Auf Kritik der
Anwaltschaft stößt dieser Vorschlag, weil damit eine einseitige Interessenvertretung im Scheidungsverfahren nicht mehr gewährleistet ist. „Im Rahmen notarieller
Vereinbarungen werden die Parteien zwar über die rechtliche Tragweite der beabsichtigten Vereinbarung belehrt. Aufgrund ihrer Neutralitätspflicht dürfen die Notare jedoch
keinen einseitigen Rechtsrat erteilen, sie dürfen nicht die Interessen einer Seite vertreten. Der Vorschlag des Ministeriums geht deshalb an den Realitäten vorbei, da gerade
in Scheidungsverfahren häufig ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien besteht. Deshalb muss auch bei einvernehmlichen Ehescheidungen immer vor Gericht eine anwaltliche
Interessenvertretung gewährleistet sein, um die Übervorteilung eines Ehepartners zu verhindern“ erklärt hierzu der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek.
Das vereinfachte Scheidungsverfahren wird nach Auffassung der BRAK eine faire Vertretung insbesondere mittelloser scheidungswilliger Ehepartner verhindern. Bereits heute
fallen in ca. 80 % der Verfahren Ausgaben der Länder für Prozesskostenhilfe in Familiensachen an. Wenn die Länderjustizhaushalte im vereinfachten Scheidungsverfahren keine
Prozesskostenhilfe mehr zahlen müssen, könnte sich für diese ein erhebliches Einsparvolumen ergeben. „Bisher hat der Staat diese Kosten übernommen und die Anwaltschaft
leistet ihrerseits einen erheblichen Beitrag zu unserem Sozialstaat, da sie in diesen Verfahren eine geringere Vergütung erhält. Gerade mittellose Eheleute werden nicht mehr
zum Anwalt gehen, wenn der Staat sich dieser Aufgabe entledigt. Damit würde ein bisher in Deutschland hochrangiges Rechtsgut, nämlich der „Zugang zum Recht“
erheblich erschwert,“ so Dombek.
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