Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Demnächst können rechtsuchende Verbraucher unter 18 verschiedenen Fachanwaltschaften wählen. Die Satzungsversammlung bei der
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat heute die Einführung des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und des Fachanwalts für Informationstechnologierecht (IT-Recht) mit
klaren Mehrheiten beschlossen. „Die Satzungsversammlung trägt mit der Ausweitung der Fachanwaltschaften dem zunehmenden Bedarf der Mandanten nach besonderem Fachrat
Rechnung“, erklärt hierzu der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek.
Es bestehen bereits Fachanwaltschaften auf folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels-
und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht,
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht).
Auch für die neuen Fachanwaltschaften müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich
jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten
Fachanwälten auf den neuen Rechtsgebieten ist ab Ende 2006 zu rechnen.
|