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Bundesarbeitsgericht eröffnet elektronischen Rechtsverkehr

Ab dem 1. April 2006 können beim Bundesarbeitsgericht rechtswirksam elektronische Dokumente eingereicht werden. Verfahrensbeteiligte können ab diesem Zeitpunkt Schriftsätze und sonstige Dokumente über eine gesicherte Verbindung direkt in ein elektronisches Postfach einlegen. Sie können sich auch für den Empfang von elektronischen Dokumenten ein Postfach einrichten.
Mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach können elektronische Dokumente schnell, sicher und kostengünstig zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Bundesarbeitsgericht ausgetauscht werden.
Die Software für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach kann lizenzkostenfrei mit allen Zusatzprogrammen über die Internetseite des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de) heruntergeladen werden. Hier oder unter www.egvp.de finden Sie auch weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sowie eine eingehende Beschreibung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Für qualifiziert zu signierende Schriftsätze benötigen die Verfahrensberechtigten darüber hinaus noch eine Signaturkarte. Mit dieser wird die Authentizität des Absenders sichergestellt. Nähere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichts.

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