Ab dem 1. April 2006 können beim Bundesarbeitsgericht rechtswirksam elektronische Dokumente eingereicht werden. Verfahrensbeteiligte können ab diesem Zeitpunkt
Schriftsätze und sonstige Dokumente über eine gesicherte Verbindung direkt in ein elektronisches Postfach einlegen. Sie können sich auch für den Empfang von elektronischen
Dokumenten ein Postfach einrichten.
Mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach können elektronische Dokumente schnell, sicher und kostengünstig zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem
Bundesarbeitsgericht ausgetauscht werden.
Die Software für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach kann lizenzkostenfrei mit allen Zusatzprogrammen über die Internetseite des Bundesarbeitsgerichts
(www.bundesarbeitsgericht.de) heruntergeladen werden. Hier oder unter www.egvp.de finden Sie auch weitere Informationen zum elektronischen
Rechtsverkehr sowie eine eingehende Beschreibung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Für qualifiziert zu signierende Schriftsätze benötigen die Verfahrensberechtigten darüber hinaus noch eine Signaturkarte. Mit dieser wird die Authentizität des Absenders
sichergestellt. Nähere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichts.
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