Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Trotz beständig wachsender Anwaltszahlen liegt Deutschland bei der Anwaltsdichte im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Dies ergibt
sich aus einer durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veröffentlichten Statistik über die Anwaltsdichte in den europäischen Ländern zum Stand 2004. Dabei liegt
Deutschland mit einer Anwaltsdichte von 651 Einwohnern je Anwalt und Anwältin lediglich an achter Stelle. Insbesondere die bevölkerungsreichen EU-Mitgliedsländer Spanien
(390), Italien (448) und England (502) verzeichnen eine höhere Anwaltsdichte als Deutschland. „Die Anwaltschaft ist mit ihrem qualifizierten Rechtsrat ein wichtiger
Faktor bei der Rechtsgewährung in unserer Gesellschaft. Sie bildet eine grundlegende Säule zum Erhalt des Rechtsstaates. Insbesondere gewährleistet die Anwaltschaft in der
Fläche, also auch auf dem Land, eine gute Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsrat,“ so der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek. Die BRAK lehnt weiterhin
Regelungen zur Beschränkung des Zugangs zur Anwaltschaft ab. „Jeder Bürger hat heute uneingeschränkt die Möglichkeit, seinen Anwalt für sein spezielles Problem zu
finden. Gerade im europäischen Vergleich steht Deutschland gut da,“ so Dombek.
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