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BRAK: Vereinfachte Scheidung ohne anwaltlichen Beistand abzulehnen

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die gestern von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgestellten Pläne zur Reform des Familienverfahrensrechts stoßen bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf heftige Kritik. Unter anderem schlägt die Ministerin vor, bei scheidungswilligen Ehegatten ohne gemeinsame Kinder ein vereinfachtes Scheidungsverfahren zuzulassen. Im gerichtlichen Scheidungsverfahren soll auf einen Anwalt verzichtet werden können, wenn die Ehegatten sich über die Scheidungsfolgen, wie Hausrat, Ehewohnung, nachehelichen Unterhaltsansprüche und so weiter, geeinigt haben. Die Vereinbarung über den Unterhalt muss dabei in notarieller Form getroffen werden.
Der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek warnt dringend davor, den bisher geltenden Anwaltszwang im Scheidungsverfahren abzuschaffen. "Eine Scheidung kann materiell und persönlich sehr weit reichende Folgen haben, die von den Ehegatten zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht übersehen werden können", so Dombek. "Im Scheidungsverfahren geht es um eine angemessene Berücksichtigung der beidseitigen Interessen, so dass hier eine anwaltliche Vertretung der Interessen dringend notwendig ist. Es muss auch weiterhin gewährleistet werden, dass jede Partei mit ihrem Anwalt im vertraulichen Gespräch die individuellen rechtlichen Möglichkeiten prüft und erörtert und so z. B. ein gegebenenfalls bestehendes Ungleichgewicht zwischen den Parteien ausgeglichen wird."
Die Anwaltschaft werde deshalb geschlossen Widerstand gegen die Bestrebungen des Bundesjustizministeriums leisten, kündigt Dombek an. "Wir gehen davon aus, dass das Parlament diesem Vorschlag nicht zustimmen wird", so Dombek.

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