Jurawelt

BRAK: Keine Verwendung von Folteraussagen

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Äußerst besorgt zeigt sich die Bundesrechtsanwaltskammer angesichts der jüngsten Diskussionen um den Einsatz von Foltermaßnahmen und die Verwendung von Aussagen, die möglicherweise unter Folter (gemacht) wurden. „Die Anwendung von Folter ist tabu, so der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Bernhard Dombek. „Jeder Schritt zur Aushöhlung des absoluten Folterverbots fügt dem Rechtsstaat unwiderruflichen Schaden zu. Deshalb dürfen auch nicht die Ergebnisse von Verhören, bei denen – ob durch ausländische oder durch inländische Sicherheitskräfte – möglicherweise rechtsstaatswidrige Methoden angewandt wurden, in einem rechtsstaatlichen Verfahren verwendet werden. Die Verwertung solcher Aussagen rechtfertigt die Anwendung von Folter und untergräbt damit auch den Kampf um eine universelle Geltung der Menschenrechte. Und wir geben mit jedem Schritt in diese Richtung die Grundfeste unserer demokratischen Gesellschaft preis.“

BGH: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Prag, Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt