Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Äußerst besorgt zeigt sich die Bundesrechtsanwaltskammer angesichts der jüngsten Diskussionen um den Einsatz von Foltermaßnahmen und die
Verwendung von Aussagen, die möglicherweise unter Folter (gemacht) wurden. „Die Anwendung von Folter ist tabu, so der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr.
Bernhard Dombek. „Jeder Schritt zur Aushöhlung des absoluten Folterverbots fügt dem Rechtsstaat unwiderruflichen Schaden zu. Deshalb dürfen auch nicht die Ergebnisse
von Verhören, bei denen – ob durch ausländische oder durch inländische Sicherheitskräfte – möglicherweise rechtsstaatswidrige Methoden angewandt wurden, in
einem rechtsstaatlichen Verfahren verwendet werden. Die Verwertung solcher Aussagen rechtfertigt die Anwendung von Folter und untergräbt damit auch den Kampf um eine
universelle Geltung der Menschenrechte. Und wir geben mit jedem Schritt in diese Richtung die Grundfeste unserer demokratischen Gesellschaft preis.“
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