Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt den Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister anlässlich ihrer heutigen Konferenz, dass die Einführung von
Bachelor/Masterabschlüssen in der Juristenausbildung ohne Auswertung der gerade erst erfolgten Umsetzung der Reform der Juristenausbildung derzeit nicht sinnvoll ist. "Die
Übertragung der Bachelor/Masterstruktur auf die juristische Ausbildung würde dessen völlige Neustrukturierung notwendig machen. Wir halten es deshalb für richtig, dass
zunächst sorgfältig geprüft wird, ob ein in Deutschland bewährtes Ausbildungssystem ohne weiteres ersetzt werden soll. Die BRAK unterstützt jeden Zugewinn an Qualität,
nicht aber dessen Abbau, da dies letztlich nur zu Lasten der Verbraucher geht," so der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek.
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