Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Entscheidung von Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen keine
Bachelor-Abschlüsse für Juristen als Ersatz für die Staatsexamen einzuführen. Auf eine entsprechende Regelung haben sich beide großen Parteien jetzt geeinigt. 1999 hatten
sich die EU-Bildungsminister in Bologna in unverbindlichen Beschlüssen darauf verständigt bis 2010 die Abschlüsse und Studiengänge in Europa zu vereinheitlichen und
Bachelor- und Master-Abschlüsse mit berufsqualifizierender Wirkung fächerübergreifend einzuführen. "Wir begrüßen ausdrücklich diese Entscheidung der Politik, denn
Juristenabschlüsse, die zu Billigjuristen führen, darf es nicht geben. Deshalb müssen die hohen Standards der bisherigen juristischen Staatsexamina im Interesse der
Qualität aufrecht erhalten bleiben," erklärt der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek. "Der Jura-Bachelor würde zu einem vollständigen Umbau der bekannten
Juristenausbildung führen und damit im Zweifel zu einer Herabsetzung der Qualität. Dies würde immer nur zulasten der Verbraucher gehen," erklärt Dombek.
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