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BRAK: Warnung vor Beschränkung der Bürgerrechte durch Justizreform

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert die Justizministerkonferenz auf, keine weiteren Beschränkungen der Bürgerrechte im Rahmen der geplanten Justizreform zu beschließen. Ab Mittwoch beraten die Justizministerinnen und Justizminister in Dortmund Vorschläge für grundlegende Strukturveränderungen in der Justiz. Bereits im November 2004 hatte die Justizministerkonferenz ein mit Sparzwängen begründetes Eckpunktepapier hierzu beschlossen.
„Wir sehen keinen Grund für einschneidende Strukturveränderungen, die wegen der Finanznot der Länder nur zu einer Verschlechterung der Bürgerrechte bei der Justizgewährung durch den Staat führen. Wir warnen deshalb die Justizminister vor übereilten Beschlüssen. Vor allem muss der Sachverstand der Anwaltschaft in die Überlegungen einbezogen werden. Dies ist bisher nicht geschehen,“ kritisiert der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek das Vorhaben.
„Deutschland hat im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn eine gute und zuverlässige Justiz. International wird ihr sehr gute Qualität bescheinigt. In puncto Rechtssicherheit steht Deutschland im internationalen Ranking in der ersten Reihe. Die Justiz spielt eine zentrale Rolle in unserem Staatswesen,“ erklärt Dr. Dombek. „Dabei gibt Deutschland für das Gerichtssystem nur ca. 53 Euro pro Einwohner im Jahr aus. Insbesondere die Zivilgerichtsbarkeit trägt sich selbst durch Gerichtskosten und Gebühren. Subventioniert werden müssen die Strafgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit, dies muss sich ein Sozial- und Rechtsstaat leisten können,“ appelliert Dombek an die Rechtspolitiker.
Mit Vehemenz streitet die BRAK gegen beabsichtigte Einschränkungen bei den Rechtsmitteln. Sie verweist auf die erst kürzlich durchgeführte ZPO-Reform, die bereits zu erheblichen Einschränkungen bei der Rechts- und Tatsachenüberprüfung geführt hat. „Eine Sparzwängen geschuldete Reform wird im Zweifel nicht zu Verbesserungen, sondern zu Verschlechterungen führen. Damit wird die Justiz nicht für die Zukunft gerüstet, sondern beschädigt,“ erklärt Dombek.

Berlin, den 28.6.2005

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