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BRAK: Gut für Rechtsuchende, gut für Anwälte
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Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses für das Mediationsgesetz
Der Vermittlungsausschuss hat gestern einen Kompromissvorschlag für das geplante Mediationsgesetz vorgelegt. Er soll heute im Bundestag beschlossen werden und dann morgen den
Bundesrat passieren. Der Kompromissvorschlag sieht – wie auch schon das ursprünglich vom Bundestag einstimmig beschlossene Gesetz – die Einführung eines
sogenannten Güterichtermodells vor. Die Mediation selbst soll außerhalb der Gerichte, idealerweise bereits vor einem gerichtlichen Verfahren, erfolgen. So soll für den Bürger
eine zusätzliche Möglichkeit zur schnelleren und kostengünstigeren außergerichtlichen Streitschlichtung gesetzlich geschaffen werden.
„Der Gesetzgeber hat mit seiner besonnenen Weichenstellung bestätigt, dass das Mediationsverfahren besondere Anforderungen – insbesondere hinsichtlich der
Neutralität, der Verschwiegenheit und des Zeitrahmens – an den Mediator stellt, die nur außerhalb des Gerichts gewährleistet werden“, erläutert der Vorsitzende des
Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der BRAK, Rechtsanwalt Michael Plassmann, die Neuregelungen. „Obwohl damit der außergerichtlichen Streitbeilegung Vorfahrt
gewährt wird, wird den Parteien auch noch im gerichtlichen Verfahren durch den Güterichter eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes ermöglicht“. „Gerade weil
die Richterschaft in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Etablierung konsensualer Verfahren geleistet hat, ist die flächendeckende Etablierung des
Güterichters im Sinne der Rechtsuchenden zu begrüßen“, betont Plassmann ergänzend.
Rechtsanwälte können an Mediationsverfahren vielfältig beteiligt sein: Sie können als neutraler Mediator ein Mediationsverfahren führen, sie können aber auch als Vertreter
ihre Partei im Mediationsverfahren begleiten. Die Einbeziehung anwaltlichen Sachverstandes in ein Mediationsverfahren ist dabei in jedem Fall von Vorteil, gewährleistet sie
doch ein ausgewogenes, keine Seite übervorteilendes Mediationsergebniss.
Das neue Gesetz wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Pressemitteilung vom 28.06.2012
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