BRAK: Haftungsbeschränkung bei der Partnerschaftsgesellschaft
BRAK begrüßt Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums
Die BRAK begrüßt den heute veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft, die der Anwaltschaft als zusätzliche
Rechtsform zur Verfügung stehen soll. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen weitestgehend den Überlegungen der Anwaltschaft und dem von der BRAK bereits im Frühjahr 2011 dem
Ministerium unterbreiteten Gesetzesvorschlag (BRAK-Stellungnahme-Nr. 31/2011).
Der Entwurf sieht eine beschränkte Haftung für Fehler in der Berufsausübung vor. Bisher haften Rechtsanwälte grundsätzlich persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen. Die
Haftung für Berufsfehler soll nun auf das Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft beschränkt werden können. Dies aber nur dann, wenn im Gegenzug die Partnerschaftsgesellschaft
eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer wesentlich erhöhten Versicherungssumme abschließt.
"Diese Ausgestaltung einer haftungsbeschränkten Partnerschaft kommt sowohl den Interessen der Anwaltschaft als auch denen der Verbraucher entgegen, die über die erhöhte
Haftpflichtversicherungssumme für Anwaltsfehler noch besser abgesichert werden. Sie wirkt zugleich dem Trend deutscher Kanzleien zur englischen Limited Liability Partnership
(LLP) entgegen. Der Anwaltschaft wird endlich eine verlässliche inländische Rechtsform zur Verfügung gestellt", so der Präsident der BRAK Axel C. Filges.
Pressemitteilung vom 15.02.2012
DAJV: Infoveranstaltung zum LL.M. in den USA sowie zur LL.M.-Fair 2013