q/depesche02.4.15/2
Europarat: Recht auf Anonymitaet im Netz
Entwurf einer neuen "Deklaration zur Freiheit der Kommunikation im Internet" | In Widerspruch zur umstrittenen Konvention gegen "Cybercrime" | Recht auf Anonymität und
Zugang zum Internet soll festgeschrieben werden
Seit dem Bekanntwerden der Convention gegen "Cybercrime" im Jahr 2000 steht der Europarat nicht nur im Zentrum der Kritik von internationalen Datenschützern und
Bürgerrechtsorganisationen.
Weite Kreise von Content-Anbietern wie die BBC und die IT-Industrie - die US- Handelskammer appellierte gar an die US-Regierung, die im Europarat Beobachterstatus hat, das
Abkommen nicht zu unterzeichen - lehnten die Konvention rundweg ab.
Tenor der Kritik: Das von Strafverfolgern, Europaratsangehörigen und Geheimdienst-Verbindungsleuten hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Abkommen verstoße mehrfach
gegen die eigene Deklaration der Menschenrechte des Europarats. Obendrein sei es ein neuer Hemmschuh für den ohnehin beschränkten Erfolg des E-Commerce.
Das Abkommen wurde zwar mittlerweile von 33 Mitgliedsstaaten unterzeichnet, aber noch von keinem einzigen formell ratfiziert oder gar in nationales Recht gegossen.
Sonntagnachmittag wurde der Entwurf einer neuen Deklaration des Europarats bekannt, die dem umstrittenen Cybercrime-Abkommen in entscheidenden Punkten gegenübersteht.
Man ziehe in Betracht, dass es nötig sei, die Freiheit des Ausdrucks und jene der Information zu bekräftigen, heißst es einleitend in dem von einer Gruppe von "Spezialisten
zum Thema Online-Services und Demokratie" verfassten, ersten öffentlichen Entwurf.
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