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Nationaler Sicherheitsrat beschließt Empfehlung zur Lage in Nahost
Bei der heutigen konstituierenden Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates unter Vorsitz von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel wurde ein einstimmiger Beschluss über eine
Empfehlung an die Bundesregierung zur Lage im Nahen Osten gefasst. Für diesen Punkt wurde die grundsätzlich bestehende Vertraulichkeit der Beratungen im Nationalen
Sicherheitsrat aufgehoben.
Nachstehend der Beschluss im Wortlaut:
Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates über eine Empfehlung an die Bundesregierung zur Lage im Nahen Osten
Der Nationale Sicherheitsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 8. April 2002 beschlossen:
Der Nationale Sicherheitsrat (im Folgenden kurz Rat) empfiehlt der Bundesregierung, die in ihrer vom Ministerrat am 3. April 2002 beschlossenen Erklärung sowie die in den
nachstehenden Erwägungen des Rates enthaltenen grundsätzlichen Positionen zur Lage im Nahen Osten sowohl in ihren bilateralen Kontakten als auch in allen dafür geeigneten
internationalen Foren mit Nachdruck zu vertreten.
Hinsichtlich dieses Beschlusses wird die Vertraulichkeit der Beratungen des Rates gemäß §7 (1) des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates und
Änderung des Wehrgesetzes 1990 (BGBl. I Nr.122/2001 vom 16. November 2001) aufgehoben.
Erwägungen:
Die österreichische Bevölkerung ist, ebenso wie die Internationale Staatengemeinschaft, bestürzt und tief besorgt über die jüngste Ausweitung des Konflikts im Nahen Osten,
sowie über die weitere Verschlechterung der Situation und die steigende Anzahl der (zivilen) Opfer dieser Auseinandersetzungen. Eine Lösung des Nahost-Konfliktes mit
militärischen Mitteln ist nicht möglich. Österreich verurteilt völkerrechtswidrige Gewaltmaßnahmen und jede Form von Terror.
Österreich vertritt grundsätzlich den Standpunkt, dass eine Lösung von Konflikten mit friedlichen Mitteln anzustreben ist.
In diesem Zusammenhang spielen die Vereinten Nationen eine besondere Rolle. Es ist zu begrüßen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dazu eine Reihe von
Beschlüssen gefasst hat, zuletzt die Resolutionen 1397, 1402 und 1403.
Die genaue und vollständige Beachtung und Erfüllung dieser Resolutionen ist entsprechend den aus der Satzung der Vereinten Nationen allen Mitgliedstaaten erwachsenden
Verpflichtungen auch von österreichischer Seite zu fordern. Die vom Sicherheitsrat in seiner Resolution 1403 vom 4. April 2002 ausdrücklich begrüßten Bemühungen der USA, der
Europäischen Union und der Russischen Föderation und der Vereinten Nationen selbst um einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten sind zu
unterstützen.
Beide Seiten - Israelis wie Palästinenser - haben Anspruch auf Frieden und Sicherheit in einem eigenen Staat.
Die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts sind zu beachten.
Der Rat begrüßt die Erklärung der Bundesregierung vom 3. April 2002, mit der der Spirale der Gewalt im Nahen Osten eine klare Absage erteilt wird. Es ist an beide Seiten zu
appellieren, ohne Verzug und Vorbedingungen einen Waffenstillstand zu vereinbaren und den Friedensprozess wieder in Gang zu setzen. Unschuldige Opfer unter der israelischen
Bevölkerung sind genauso zu beklagen, wie unschuldige Opfer unter der palästinensischen Bevölkerung.
Die Palästinensische Autonomiebehörde hat alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Terroranschläge zu unterbinden. Daher ist es falsch und kontraproduktiv, die
Handlungsfähigkeit der Palästinensischen Autonomiebehörde und Präsident Arafats immer weiter einzuschränken und zu unterminieren. Vielmehr wird verlangt, dass Präsident
Arafat, als Ansprechpartner, Bewegungsfreiheit garantiert, der Kontakt mit den Vertretern der internationalen Staatengemeinschaft und anderen palästinensischen
Führungspersönlichkeiten gestattet wird. Weiters wird eine Versorgung der Büros von Präsident Arafat mit Wasser, Nahrungsmittel und Elektrizität gefordert.
Der Rat begrüßt auch die beispielgebende gemeinsame Erklärung der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und des Bundesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden
in Österreich, in der es wörtlich heißt: "Die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich und der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Österreich äußern
ihre Besorgnis über die andauernde Eskalation der Gewalt im Nahen Osten, die auf beiden Seiten so viel menschliches Leid verursacht. Sie appellieren an die Konfliktparteien,
trotz der schwierigen Situation das sinnlose Töten einzustellen und die Sprache der Gewalt ein für alle Mal zu beenden: Gewaltanwendung kann keine Lösung politischer
Probleme sein."
Als Mitgliedsstaat der Europäischen Union formt Österreich die Politik mit, welche in umfassender Weise in der Deklaration von Barcelona über den Nahen Osten vereinbart und
von der spanischen Präsidentschaft angesichts der jüngsten Ereignisse in weiteren Erklärungen verdeutlicht wurde. Jede Brüskierung von offiziellen Vertretern der
Europäischen Union sowie der EU-Ratspräsidentschaft seitens der israelischen Regierung ist strikt abzulehnen. In den zuständigen Organen der Europäischen Union sollten alle
Möglichkeiten, einschließlich der Frage der vorübergehende Aussetzung des Freihandelsabkommens der Union mit Israel, des Schadenersatzes für absichtlich zerstörte
Einrichtungen, die von der EU finanziert wurden, und der Einberufung der Botschafter der EU-Staaten aus Israel zur Berichterstattung, geprüft werden, die den Druck auf
Israel verstärken könnten.
Die absichtliche Zerstörung von palästinensischen Infrastruktureinrichtungen, die von der EU finanziert wurden, sowie speziell der von österreichischer Seite errichteten und
unterhaltenen Schule in Gaza, deren interkonfessioneller Charakter von besonderer Bedeutung ist, ist zu verurteilen.
Wer die Sicherheit Israels und der Palästinenser dauerhaft gewährleisten will, muss auch für eine dauerhafte Friedenslösung eintreten. In diesem Zusammenhang wäre auch die
Entsendung von internationalen Beobachtern in die Konfliktregion zu begrüßen, wofür ein Konsens der Konfliktparteien herbeigeführt werden sollte.
Nicht zuletzt ist völlig selbstverständlich, dass der tragische Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern keine wie immer geartete Rechtfertigung für antisemitische
Aktionen oder gar Anschläge sein kann. Solche sind mit größter Entschiedenheit zu verurteilen.
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