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Die neue Rolle der UNO
Seit den terroristischen Anschlägen auf die USA haben die obersten Gremien der Vereinten Nationen zu einer neuen Rolle bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
gefunden. So schnell und so einmütig hat die Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization - UNO) selten zuvor auf ein die Welt bewegendes Ereignis
reagiert. Bereits am Tag nach den Terrorangriffen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York, das US-Verteidigungsministerium in Washington und den
erzwungenen Absturz eines Passagierflugzeugs über Pennsylvania verurteilten die Generalversammlung und der Sicherheitsrat der UNO diese einmütig als abscheuliche
terroristische Gewalttaten. Der Sicherheitsrat ging aber noch darüber hinaus, indem er die Anschläge als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
bezeichnete. Mit dieser Formulierung eröffnete er den Mitgliedstaaten den Rückgriff auf die im Kapitel XII der UN-Charta aufgeführten Möglichkeiten zur Wiederherstellung des
Friedens durch Zwangsmaßnahmen einschließlich dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Zugleich riefen beide Gremien die Weltgemeinschaft auf, ihre
Anstrengungen erheblich zu verstärken, um terroristische Gewalttaten zu verhindern und zu unterdrücken und dabei vor allem die in der UNO beschlossenen internationalen
Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus und die in diesem Zusammenhang vom Sicherheitsrat selbst verabschiedeten einschlägigen Resolutionen umzusetzen. Mit der
Klassifizierung des Terrorismus als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit wagte sich der Sicherheitsrat dabei auf völkerrechtliches Neuland vor.
Während bislang davon auszugehen war, dass nur der bewaffnete Angriff eines Staates auf einen anderen als Störung des Weltfriedens im Sinne von Kapitel XII der Charta zu
gelten habe, werden durch besagte Sicherheitsratsresolution 1368 terroristische Anschläge diesen Ausmaßes dem widerrechtlichen Angriff eines Staates gleichgestellt. Damit
macht der Sicherheitsrat zugleich deutlich, dass er sich von nun an selbst mit allen ihm zur Verfügung stehenden Instrumenten in vorderster Front bei der Bekämpfung dieser
Menschheitsgeißel sieht. Es ist daher vor allem festzuhalten, dass die USA bei ihren Maßnahmen in Afghanistan mit Rückendeckung des obersten Beschlussorgans der UNO
operieren, der viele Stimmen in Politik und Völkerrechtslehre eine Art internationales Gewaltmonopol zubilligen. Mit Resolution 1373 vom 28. September 2001 geht der
UNO-Sicherheitsrat aber noch weiter. In dieser Resolution legt er ebenfalls auf der Grundlage von Kapitel XII für jeden einzelnen Mitgliedstaat eine Reihe von Maßnahmen zur
Bekämpfung des Terrorismus verbindlich fest und fordert innerhalb von 90 Tagen Staatenberichte über die zur Umsetzung der Maßnahmen unternommenen Schritte. Diese Resolution
ist in ihrer Substanz und Reichweite präzedenzlos. Sie greift einzelne Elemente aus einer Reihe noch nicht in Kraft getretener internationaler Abkommen zur
Terrorismusbekämpfung heraus und macht sie aufgrund seiner aus Kapitel XII abgeleiteten Autorität für die Mitgliedstaaten de facto zu innerstaatlich verbindlichem Recht.
Damit setzt sich der Sicherheitsrat faktisch an die Stelle der Generalversammlung und der Staatengemeinschaft, die üblicherweise für die Aushandlung und Umsetzung
internationaler Verträge zuständig sind. (Quelle: Pressemitteilung Bundesregierung)
(17.10.2001)
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