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"Delivering Kyoto: Could Europe do it?" – Konferenz im Chatham House, London, 1. und 2. Oktober
Rede von Herrn Olivier Deleuze:
Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls: Eine europäische Perspektive
In die Zeit des belgischen Vorsitzes der Europäischen Union fällt eine entscheidende Phase der Konzipierung politischer Maßnahmen in Bezug auf Klimaänderung und nachhaltige
Energiewirtschaft auf europäischer und globaler Ebene. Ich durfte im vergangenen Juli in Bonn die Delegation der Minister der Europäischen Union bei der erfolgreich
wiederaufgenommenen 6. Konferenz der Unterzeichner des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen zur Klimaänderung (COP6bis) leiten. Die Vereinbarungen von Bonn brachten einen
klaren politischen Durchbruch, der den Weg für die Ratifizierung und Anwendung des Kyoto-Protokolls ebnet, das vor einigen Monaten von Präsident Bush noch für tot erklärt
worden war.
Angesichts der Dringlichkeit des Themas siegte in Bonn die Entschlossenheit einer überwältigenden Mehrheit der internationalen Gemeinschaft über die Versuchung eines
Alleingangs. Die Bonner Konferenz hat gezeigt, dass die Staaten immer noch in der Lage sind, durch Verhandlungen und Kompromisse unter Beteiligung der Zivilgesellschaft
multilaterale Vereinbarungen für internationales politisches Handeln zu erreichen. Dies ist meiner Ansicht nach die richtige Antwort auf die Herausforderungen der
Globalisierung.
Die Klimaänderung und der Übergang zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft ist der dringlichste und wichtigste Prüfstein für die Bereitschaft der Industrieländer, ihre nicht
auf Nachhaltigkeit angelegten Produktions- und Konsummodelle zu ändern, wozu sie sich 1992 in Rio verpflichtet hatten. In der jüngsten Erklärung der Internationalen
Energieagentur zur nachhaltigen Entwicklung haben alle IEA-Mitgliedstaaten, einschließlich der Vereinigten Staaten, anerkannt, dass ihre Volkswirtschaften derzeit nicht auf
dem Weg zur nachhaltigen Energiewirtschaft sind. Sie stellten Folgendes fest: "Der Übergang zu einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Zukunft der Energie wird komplex und
zeitaufwändig sein. Wir müssen nicht nur die Struktur des Energiesektors ändern, sondern auch die Verhaltensweisen in unseren Gesellschaften und Volkswirtschaften." Das
Protokoll von Kyoto in Kraft zu setzen, ist der erste und wichtigste Schritt bei diesem Übergang, der einen rechtsverbindlichen multilateralen Rahmen benötigt, um unsere
Energiesysteme in Bahnen zu lenken, die letztlich zur Nachhaltigkeit und zum Schutz des Weltklimas führen. Dies ist keine Frage der Wahl mehr, sondern der Notwendigkeit.
Bonn hat gezeigt, dass das Kyoto-Protokoll keineswegs “mit fatalen Fehlern behaftet”, sondern immer noch das beste verfügbare internationale Instrument ist, um
der kollektiven Bedrohung durch die Klimaänderung zu begegnen. Es muss nun in die Praxis umgesetzt werden.
Im Rahmen der Verhandlungen über die Änderung des Weltklimas konnte die Europäische Union in der industrialisierten Welt politische Führungsstärke durch ihre feste und
geeinte Position beweisen, die von 15 Staats- und Regierungschefs getragen wurde. Doch dies ist nicht der Zeitpunkt für Selbstzufriedenheit. Wir müssen nun die aus den
Bonner Vereinbarungen hervorgegangene politische Dynamik nutzen, um diese Vereinbarungen in Rechtstexte umzusetzen und den Prozess der Ratifizierung und Umsetzung
fortzuführen. Diese Aufgabe ist nach wie vor eine Herausforderung.
Zunächst müssen wir die Verhandlungen über die Rechtstexte abschließen, die für die Umsetzung aller Punkte der Bonner Vereinbarungen auf der COP7-Tagung in Marrakesch im
kommenden Monat erforderlich sind. Die Europäische Union ist entschlossen, die Integrität der in Bonn erreichten politischen Vereinbarung zu wahren, und erwartet von den
anderen Verhandlungspartnern das Gleiche. Weitere technische Arbeit ist erforderlich, um die Durchführungsvorschriften für die Kyoto-Mechanismen und die Leitlinien für die
Berichterstattung und Rechnungslegung fertigzustellen. Die Vereinbarung über die Grundprinzipien der Verfahren und Mechanismen in Bezug auf Nichteinhaltung müssen in
detaillierte Rechtstexte umgesetzt werden. Ein wirksames Beobachtungssystem ist nicht nur für die ökologische Glaubwürdigkeit des Protokolls unentbehrlich, sondern auch für
die Zuverlässigkeit und damit wirtschaftliche Tragfähigkeit seiner flexiblen Mechanismen. Wir dürfen uns nicht erlauben, in Marrakesch durch weiteres Ringen um die
Anrechnung von Treibhausgas-Senken vom Weg abzukommen. Der in Bonn ausgehandelte Text erlaubt bereits eine weitgehende Berücksichtigung der Senken. Die Methoden müssen
verfeinert und wissenschaftliche Unsicherheiten weiter verringert werden, bevor die Regeln überarbeitet werden können.
Zusammen mit der EU haben Japan, Kanada, Russland und Australien entscheidende Schritte unternommen, um in Bonn einen Gesamtkompromiss zu ermöglichen. Wir hoffen, dass sie
auch in Marrakesch mit uns weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten, um die Arbeit abzuschließen und alle verbleibenden Zweifel über ihre Bereitschaft zur Ratifizierung des
Protokoll auszuräumen. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben die Europäische Kommission bereits gebeten, noch vor Ende dieses Jahres einen Ratifizierungsvorschlag
vorzubereiten. Es hängt nun von den anderen Vertragsparteien des Anhangs I ab, ob die für das Inkrafttreten erforderliche "kritische Masse" im kommenden Jahr erreicht
wird.
Wie sie bedauert auch die EU, dass die Vereinigten Staaten nicht bereit sind, sich dem Protokoll anzuschließen. Natürlich wird es weniger wirksam sein ohne ihre Beteiligung.
Doch, wie ich schon in Bonn sagte, die Tür bleibt offen. In der Geschichte internationaler Umweltpolitik wurde noch kein multilaterales Umweltübereinkommen durch
weitreichende Verpflichtungen von Anfang an durch alle Beteiligten unterstützt. Doch um Fortschritte zu erzielen, müssen einige Mitglieder der internationalen Gemeinschaft
vorangehen und eine Bewegung in Gang setzen. Wie die Entwicklung des Protokolls von Montreal zeigt, sind internationale Umweltregelungen dynamisch und können internationale
Rechtsinstrumente, die, wenn sie erst einmal in Kraft sind, ausgeweitet, geändert und verbessert werden. Dies gilt selbstverständlich auch für das Protokoll von Kyoto. Mit
der Zeit wird sich kein größeres Land von dieser Bewegung ausschließen können, und die Vorreiter werden feststellen, dass sie in Bezug auf Energieeffizienz und
technologische Innovation Wettbewerbsvorteile gewonnen haben.
Nach der internationalen Agenda möchte ich nun auf die europäische Agenda zu sprechen kommen. Die Bewältigung der Herausforderung der Klimaänderung besteht nicht allein
darin, die laufenden internationalen Verhandlungen Ende dieses Monats in Marrakesch mit Erfolg abzuschließen und mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls fortzufahren,
sondern auch gemeinsame und koordinierte Politiken und Maßnahmen zu verabschieden, um unsere eigenen Treibhausgas-Emissionen in Europa zu senken. Die Agenda der internen
EU-Klimapolitik ist nämlich genauso wichtig wie der globale politische Zusammenhang.
Sie erwarten von mir die Antwort auf die Frage: Kann Europa die Verpflichtungen von Kyoto erfüllen? Ja, ich bin überzeugt, dass wir unseren Verpflichtungen nachkommen
können, vorausgesetzt, wir agieren intern auf so koordinierte und entschlossene Weise wie auf internationalem Parkett. Wir sollten gemeinsame Maßnahmen einführen, mit deren
Hilfe wir unseren Binnenmarkt und unsere technischen Möglichkeiten voll und ganz nutzen und die richtigen Anreize schaffen können, um Innovation, Energieeffizienz und
erneuerbare Energiequellen zu fördern. Einekorrekte Preisgestaltung », damit der Markt im Sinne der nachhaltigen Entwicklung funktioniert, ist eine entscheidende
Voraussetzung, wie die Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrer Gipfeltagung in Göteborg feststellten. Ferner kamen sie in einer Erklärung zur Klimaänderung vom 16. Juli
2001 zu dem Schluss, dass, obwohl die Treibhausgas-Emissionen den jüngsten Zahlen zufolge in der EU zwischen 1990 und 1999 um 4% zurückgingen, zusätzliche Maßnahmen auf
europäischer Ebene und durch die Mitgliedstaaten ergriffen werden müssen.
Seit Bonn hat die EU bereits eine wichtige neue Maßnahme ergriffen. Am 7. September haben das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt verabschiedet. Mit diesem Rechtsinstrument sollen die Energieversorger dazu gebracht werden,
die Treibhausgas-Emissionen einzudämmen. Das Gesamtziel für aus erneuerbaren Quellen erzeugte Elektrizität besteht darin, bis 2010 22% des Bruttostromverbrauchs zu decken;
dies entspricht 12% des Bruttoenergieverbrauchs privater Haushalte. Dafür müssen die Mitgliedstaaten nationale Ziele entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten und
entsprechend dem EU-Gesamtziel stecken sowie alle geeigneten Schritte unternehmen, um einen verstärkten Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen anzuregen. Die
Richtlinie führt ein vereinheitlichtes System ein, mit dem der Ursprung der mit erneuerbaren Quellen erzeugten Elektrizität garantiert wird. So können sich die Verbraucher
auf unserem liberalisierten Energiemarkt für ökologische Energie entscheiden. Die Wahl informierter Verbraucher wird ein großer Anreiz für die Erzeuger sein. Wie der Rat
"Energie" bereits in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Mai 1998 feststellte, müssen wir sicherstellen, dass "die liberalisierten Märkte so funktionieren, dass Umweltziele,
zugleich aber auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Verbraucherinteressen gefördert werden".
Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission das European Climate Change Programme (ECCP = Europäisches Programm zur Klimaänderung) gestartet, bei dem zahlreiche
Beteiligte zusammenarbeiten, um kostengünstige Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen in allen Bereichen der europäischen Wirtschaft weiterzuentwickeln. Der
im vergangenen Juli veröffentlichte Bericht über dieses Programm zeigt, dass das gesamte technische Potenzial der Möglichkeiten einer kostengünstigen Verringerung doppelt so
groß ist wie die von der EU nach dem Kyoto-Protokoll geforderte Gesamtreduzierung der Emissionen. Da das ECCP belegt hat, dass es machbar ist, unsere Kyoto-Ziele
kostengünstig zu erreichen, müssen wir nun gemeinsam den politischen Willen zeigen, schnell von der Theorie zur Praxis überzugehen. Der ECCP-Endbericht nennt nicht weniger
als acht Optionen für gemeinsame und koordinierte Politiken und Maßnahmen, die genügend ausgereift sind, um in Kürze verabschiedet und angewandt zu werden. Der belgische
Vorsitz hat die Europäische Kommission aufgefordert, dem Rat unverzüglich konkrete Vorschläge für Maßnahmen auf der Grundlage der ECCP-Ergebnisse zu unterbreiten.
Die erste neue, aus dem ECCP resultierende Maßnahme, die bereits das Rechtsetzungsverfahren der EU durchläuft, ist der Vorschlag für eine Richtlinie über das Energieprofil
von Gebäuden. Als Präsident des Rates "Energie" habe ich beschlossen, diesen Vorschlag vorrangig zu behandeln, da ich glaube, dass sich Maßnahmen zur Senkung des
Energiebedarfs am besten eignen, um die Klimaänderung zu bekämpfen. Das Ziel der Richtlinie, den Energieverbrauch in neuen und in renovierten Gebäuden zu senken, hat große
Bedeutung für das Energiesparen in der EU, da 40% des Energieverbrauchs in der Europäischen Union auf Gebäude entfallen. Unser Ziel ist, im Dezember eine politische Einigung
zu diesem Vorschlag im Rat zu erzielen.
Eine weitere bedeutende Initiative, die vom ECCP als ausgereift bezeichnet wird, ist der Vorschlag einer Rahmenrichtlinie für ein Gemeinschaftssystem zum Handel mit
Treibhausgasemissionen. Die Schaffung eines harmonisierten Rahmens für den Handel mit Emissionen in der EU ist eines der Instrumente, mit dem die EU und die Mitgliedstaaten
gemeinsam die Verpflichtungen von Kyoto erfüllen können. Es ist ein viel versprechendes Instrument, um die Klimaänderung kostengünstig unter Nutzung aller Marktmechanismen
zu bekämpfen. Hier sollte Europa koordiniert vorgehen, um die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Das von der Europäischen
Kommission im vergangenen Jahr veröffentlichte Grünbuch hat zu einer lebhafte Debatte und gemischten Reaktionen verschiedener Wirtschaftsakteure und –branchen geführt.
Doch die Zeit für unverbindliche Debatten über den Handel mit Emissionen ist vorbei. Durch die Einrichtung eines internen Systems für den Handel mit Emissionen noch vor der
ersten Verpflichtungsphase des Kyoto-Protokolls könnte die EU wertvolle Erfahrungen und Know-how gewinnen. Damit könnten unsere Unternehmen die Kyoto-Mechanismen voll und
ganz nutzen, wenn sie erst einmal weltweit gelten.
Sollte die Europäische Kommission dem Rat noch vor der COP7-Tagung einen förmlichen Richtlinienvorschlag unterbreiten, könnte sie einen weiteren Beweis für die
Entschlossenheit der EU zur Anwendung des Protokolls liefern und ein wichtiges politisches Signal für andere Vertragsparteien des Anhangs I setzen, die entschieden für den
Handel mit Emissionen und andere Marktmechanismen im Rahmen des Kyoto-Protokolls plädieren, jedoch in ihrem Land bisher noch keine Maßnahmen eingeleitet haben, um solche
Mechanismen einzurichten. Der belgische Vorsitz hat bereits die Kommission darüber informiert, dass dies ebenfalls eines der vorrangigen Dossiers seiner Agenda sein wird,
sofern der Vorschlag früh genug vorliegt.
Andere Richtlinienvorschläge werden derzeit von der Kommission im Rahmen des ECCP vorbereitet. Es wurde ermittelt, dass sich im Endverbrauch zwischen 22% und 40% an Energie
einsparen ließen. Ein großer Teil dieses Potenzials kann über die Lebenszeit gerechnet zu Negativ- oder Nullkosten verwirklicht werden. EU-Maßnahmen wie eine Richtlinie zu
Energieeffizienz im öffentlichen Beschaffungswesen und eine Richtlinie über Energieeffizienznormen für Elektrogeräte würden zu einer Erschließung dieses Potentials
wesentlich beitragen.
Um die Ziele von Kyoto zu erreichen, muss die wirksamste Kombination der auf nationaler und auf europäischer Ebene verfügbaren politischen Instrumente verwendet werden.
Ferner gilt es zu gewährleisten, dass alle Bereiche der Gesellschaft zu den gemeinsamen Bemühungen beitragen. Ich habe bereits den Handel mit Emissionen und die
gesetzgeberischen Maßnahmen angesprochen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Steuermaßnahmen als unerlässliche Komponente des Maßnahmenpaketes
hinweisen, das erforderlich sein wird, um die Energieeffizienz zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Europäische Kommission bewies 1992 wirkliche
politische Führungsstärke, als sie dem Rat den ersten Vorschlag für eine Besteuerung von CO2 und Energie vorlegte. Leider hat der Rat über die verschiedenen
Kommissionsvorschläge zur Energiebesteuerung bisher noch keinen Beschluss gefasst. Diese so wichtigen Vorschläge liegen immer noch auf dem Tisch, und der belgische Vorsitz
will das Thema der ökologischen Ausrichtung der Steuerpolitik wieder auf die Tagesordnung des Rates setzen. Sollte eine einstimmige Einigung nicht möglich sein, müssen wir
die in den Verträgen gebotenen Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zwischen gleichgesinnten Mitgliedstaaten erwägen.
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