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Die Europäische Kommission hat gegen Spanien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Spanien muss nun erklären, warum es die Entscheidungen der EU-Kommission über die
Rücknahme bestimmter Bedingungen, die die spanische Energieregulierungsbehörde (CNE) E.ON im Hinblick auf eine Übernahme von Endesa im Juli 2006 gestellt hatte, nicht
eingehalten hat. Letzteres gilt auch für bestimmte weitere Bedingungen, die E.ON durch eine Ministerialentscheidung vom 3. November 2006 auferlegt wurden. Die jetzige
Aufforderung ergeht in Form eines ergänzenden „Aufforderungsschreibens“. Das Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach
Artikel 226 EG-Vertrag.
Die Kommission hatte die fraglichen Bedingungen in ihren Entscheidungen vom 26. September und 20. Dezember 2006 als unrechtmäßig erklärt, weil sie gegen Artikel 21 der
EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen. Entscheidungen haben unmittelbar bindende Wirkung.
Erhält die EU-Kommission nun nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen eine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, Spanien förmlich zur Einhaltung der beiden
Entscheidungen nach Artikel 21 aufzufordern. Diese Aufforderung würde dann in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme" ergehen, die die zweite Stufe des
Vertragsverletzungsverfahrens darstellt.
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