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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Bausektor
Die Europäische Kommission will den Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs in Deutschland ein Ende setzen. Sie hat beschlossen, Deutschland nochmals förmlich ihre Einwände bezüglich der Anwendung eines bilateralen Abkommens mit Polen über den Bausektor mitzuteilen. Diese förmliche Mitteilung ergeht in Form einer so genannten mit Gründen versehenen Stellungnahme.
Nach dem bilateralen Abkommen Deutschlands mit Polen über den Bausektor können deutsche Auftragnehmer im Rahmen bestimmter Quoten polnische Zulieferer einsetzen. Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die Bauarbeiten in Deutschland durchführen, dürfen jedoch nicht in gleicher Weise auf polnische Zulieferer zurückgreifen. Außerdem wendet Deutschland dieses bilaterale Abkommen seit dem EU-Beitritt Polens 2004 restriktiver an,. Dies ist nicht mit dem Beitrittsvertrag und seiner Stillhalteklausel vereinbar.





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