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Der Europäische Gerichtshof hat heute die Klage Deutschlands gegen die Richtlinie über Tabakwerbung (Rechtsache C-380/03) abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichtshofs sind
die Voraussetzungen für die Wahl des Artikels 95 EG-Vertrag als Rechtsgrundlage erfüllt. Die EU-Kommission wird nun darauf bestehen, dass Deutschland die Richtlinie umsetzt,
was eigentlich schon bis Ende Juli 2005 hätte geschehen müssen.
EU-Kommissar Markos Kyprianou, zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte „Ich war immer davon überzeugt, dass diese Richtlinie vom Gerichtshof bestätigt
wird. Erfreulicherweise hat Deutschland nicht erst das Urteil abgewartet und bereits mit der Umsetzung der Richtlinie begonnen. Wir erwarten nun, dass Deutschland –
wie die anderen Mitgliedstaaten auch – möglichst rasch die entsprechenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften erlässt.“
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