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Übernahme von "BP Dormagen" durch Ineos genehmigt
Brüssel/Berlin, 10.08.2006 um 12:30

Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Ethylenoxid-/Ethylenglykol-Geschäfts von BP im deutschen Dormagen durch die britische Ineos genehmigt. Im Dezember 2005 hatte die Kommission bereits die Übernahme des Olefin- und Raffinationsgeschäfts der BP-Tochter Innovene mit Ausnahme des Dormagen-Geschäfts („BP Dormagen“) gebilligt. Damals hatte die Kommission ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses von Ineos und BP Dormagen mit dem Binnenmarkt. Jetzt kam die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass eine Fusion den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum nicht beeinträchtigen würde.
„Die Kommission verfolgt die laufende Konsolidierung in der chemischen Industrie mit großer Aufmerksamkeit“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Nach eingehender Prüfung dieser komplexen Märkte ist sie in diesem Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass der geplante Zusammenschluss genehmigt werden kann.“
Ineos ist ein im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen, das weltweit in der Herstellung, dem Vertrieb sowie dem Verkauf und der Vermarktung von chemischen Zwischenprodukten und Spezialchemikalien tätig ist. BP Dormagen verfügt über einen einzigen Standort in Köln/Dormagen, wird derzeit von BP kontrolliert und stellt Ethylenoxid sowie Ethylenglykole her.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das fusionierte Unternehmen auf dem freien Markt für Ethylenoxid hohe Marktanteile hätte. Die Untersuchung zeigte jedoch, dass Wettbewerber sowohl die Möglichkeit als auch den Anreiz haben, auf potenzielle Preisanhebungen durch das fusionierte Unternehmen zu reagieren. Darüber hinaus werden erhebliche neue Ethylenglykol-Kapazitäten im Nahen und Fernen Osten aufgebaut, die Ethylenglykole zu wesentlich niedrigen Kosten erzeugen als dies in Europa der Fall ist. Infolge dessen werden die Ethylenglykol-Importe auf den EWR-Markt zunehmen.
Die daraus resultierende Verringerung der Ethylenglykol-Produktion im EWR wird zu freien Ethylenoxid-Kapazitäten führen, die dem freien Markt zugeleitet werden könnten. In Anbetracht der Anzahl der Marktteilnehmer und ihrer Fähigkeit, einen Teil ihrer Ethylenglykol-Produktion dem freien Markt für Ethylenoxid zuzuleiten, kam die Kommission zu dem Schluss, dass eine ausreichende Zahl alternativer Lieferanten vorhanden wäre, um einem eventuellen wettbewerbsschädigenden Verhalten durch Ineos Einhalt zu gebieten.





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