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Brüssel/Berlin, 30.06.2006 um 12:13
Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland in einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, der zweiten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach
Artikel 226 EG-Vertrag, aufzufordern, die Richtlinie über das Folgerecht von Urhebern umzusetzen.
Mit der Richtlinie soll den Urhebern von Kunstwerken aus dem Bereich der bildenden Künste ein Recht auf Beteiligung am Erlös aus dem Verkauf nach jeder Weiterveräußerung des
Originals eines Kunstwerks durch Vertreter des Kunstmarkts zuerkannt werden. Da das Folgerecht bislang nicht in sämtlichen Mitgliedstaaten gewährleistet war, wird die
unterschiedliche Behandlung der Künstler je nach Ort des Weiterverkaufs durch die Richtlinie beendet.
Die Richtlinie wurde 2001 erlassen. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 1. Januar 2006 Zeit, sie in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen. Erhält die EU-Kommission binnen
zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den EuGH anrufen.
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