Brüssel/Berlin, 11.05.2006 um 13:11
Die Europäische Kommission will bis Jahresende eine verbesserte Richtlinie über die Steuerbefreiung von Finanzdienstleistungen und Versicherungsprodukten einbringen. Ziel
ist, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und Kosten zu senken. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenvereinigung (EBF) findet dazu heute eine öffentliche Beratung
in Brüssel statt. Bereits im März hat die EU-Kommission ein Internetforum eingerichtet, auf dem Vorschläge zur neuen Richtlinien bis Anfang Juni eingesandt werden
können.
Die Modernisierung der Mehrwertsteuer-Regeln bei Finanzdienstleistungen entspricht dem Wunsch der Branche. So sagte der Vorsitzende der EBV, Hein Blocks, dass der
Bankensektor seit langem die bestehenden Regelungen ändern wolle, weil sie die grenzübergreifende Konsolidierung im Bankensektor behindere.
Die seit 1977 gültigen MwSt.-Vorschriften befreien Finanzdienstleistungen und Versicherungsleistungen von der Mehrwertsteuerpflicht. Die Steuerbefreiung führt aber zu
„versteckten“ MwSt.-Kosten, die Banken und Versicherungsleistungen unnötig verteuern. Ursache ist die nicht abzugsfähige Vorsteuer – weil nämlich Banken
und Versicherungen keine Mehrwertsteuer entrichten, dürfen sie auch keine Vorsteuer abziehen, wenn sie Güter oder Dienstleistungen kaufen. Diese zusätzlichen Kosten
verteuern die Finanz- und Versicherungsprodukte und werden damit indirekt dem Versicherungskunden in Rechnung gestellt. Damit verstößt diese Praxis gegen das Ziel der
Europäischen Finanzdienstleistungspolitik, wonach die Mehrwertsteuer keine Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen soll.
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