Brüssel/Berlin, 10.04.2006 um 15:07
Die EU-Kommission hat heute gegen Deutschland die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, weil es Postdienstleistungen von der Mehrwertssteuer
befreit. Innerhalb von zwei Monaten muss Deutschland schriftlich begründen, warum geltendes EU-Recht (Richtlinie 97/67/EG) nicht in nationales Recht umgewandelt worden
ist.
László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zoll, sagte: "Nur die ordnungsgemäße Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften kann dazu beitragen, die Wettbewerbsverzerrungen
auf einem liberalisierten Markt zwischen ehemaligen Monopolen und neuen Marktteilnehmern zu minimieren."
Nach Auffassung der EU-Kommission behindert die Mehrwertsteuerbefreiung für den ehemaligen Monopolisten „Deutsche Post“ den freien Wettbewerb. Zwar gestatte
gültiges EU-Recht, Postdienstleistungen, die zur so genannten Universaldienstverpflichtung gehören, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Diese Steuerbefreiung könne aber
nicht auf diejenigen Geschäftsbereiche ausgeweitet werden, die in Konkurrenz zu anderen Postanbietern stehen.
Bereits seit drei Jahren drängt die EU-Kommission auf eine Neufassung der Postrichtlinie, stößt aber bei den Mitgliedsstaaten auf erheblichen Widerstand. Kovács forderte
den Rat „mit Nachdruck auf“, den Vorschlag der Kommission in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für Postdienste (siehe IP/03/633 und MEMO/03/98) so
schnell wie möglich anzunehmen.
Neben Deutschland verstoßen auch Schweden und Großbritannien gegen die Mehrwertsteuervorschriften bezüglich Postdienstleistungen. Auch gegen die beiden anderen Staaten hat
die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
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