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Deutschland soll Erbschaftsteuerbestimmungen ändern
Die deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen verstoßen nach Meinung der EU-Kommission gegen EU-Recht.

Denn sie diskriminieren Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hat deshalb heute den zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland beschlossen. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.

Nach deutschem Recht wird in Deutschland ansässigen Deutschen (je nach Verwandtschaftsgrad) ein Freibetrag bei der Erbschaftsteuer in Höhe von 500 000 Euro gewährt, während dieser Betrag nur 2000 Euro beträgt, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Im Fall der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen. Derartige Bestimmungen könnten im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten, in Deutschland zu investieren.
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