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EU-Verfahren: Zwei Bundesländer tun nicht genug gegen Geldwäsche
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Die EU-Kommission sieht in Deutschland Versäumnisse im lückenlosen Kampf gegen Geldwäsche.
In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt werden bislang die europäischen Regeln zum Kampf gegen Geldwäsche nicht vollständig angewandt. Die Kommission setzte Deutschland
deshalb heute in einem Vertragsverletzungsverfahren eine Frist von zwei Monaten für eine Stellungnahme. Sollte die nicht zufriedenstellend sein, kann die Kommission den
Europäischen Gerichtshof anrufen.
Bereits bis zum 15. Dezember 2007 hätte die Geldwäsche-Richtlinie national umgesetzt worden sein sollen. Sie soll Integrität, der Ruf und die Stabilität des Finanzsystems
schützen. Dem Finanzsektor und anderen Stellen und Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und Kasinos, werden über die Richtlinie Verpflichtungen auferlegt. So
müssen sie etwa ihre Kunden identifizieren sowie verdächtige Finanzoperationen melden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen zuständige Behörden benennen, die überwachen, dass diese
Aufgaben auch erfüllt werden.
Nach dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche sind in Deutschland die Bundesländer für die Benennung der Aufsichtsbehörden für bestimmte benannte Einrichtungen
zuständig. Doch sind nicht alle Bundesländer dieser Pflicht nachgekommen. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bestehen Mängel für Immobilienmakler,
Versicherungsvermittler und Anbieter von Waren, wenn diese Zahlungen von mehr als 15.000 EUR in bar abwickeln.
Die Geldwäsche stellt international ein ernsthaftes Problem dar. Alle Verursacher, egal ob korrupte Diktatoren, Drogenhändler, Menschenhändler, Betrüger oder Erpresser, haben
eines gemeinsam: Sie müssen den Geldfluss und die Geldeinlagen verschleiern, damit sie rechtmäßig erscheinen. Große Mengen illegaler Geldströme bedrohen sowohl den Ruf als
auch die Stabilität des Finanzsystems und gefährden somit das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts.
Wenn die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht angemessen umgesetzt werden, können Kriminelle und terroristische Organisationen Lücken
im System leichter erkennen und ausnutzen. Die Überwachung benannter Einrichtungen ist aus diesem Grund ein wichtiger Bestandteil eines soliden und umfassenden Systems zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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