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Europäischer Haftbefehl auf dem Prüfstand
Beim Europäischen Haftbefehl gibt es laut einem aktuellen Kommissionsbericht noch Nachbesserungsbedarf.

Trotz der erzielten Erfolge bei der europaweiten Verfolgung von Straftätern bestehen etwa beim Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch Mängel. "Der Europäische Haftbefehl ist ein wichtiges Instrument, um Straftäter festzusetzen, aber die Mitgliedstaaten müssen darauf achten, dass es korrekt angewandt wird," erklärte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. “Es macht keinen Sinn, für einen Fahrraddieb einen Europäischen Haftbefehl auszustellen. Haftbefehle sollten nur bei schweren Straftaten ausgestellt werden."

Nach Auffassung der Kommission sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Justizbeamte wie zum Beispiel Staatsanwälte eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen, bevor sie einen Europäischen Haftbefehl ausstellen. Dazu will die Kommission im September 2011 Vorschläge für eine zeitnahe Schulung der zuständigen Justizbehörden und Juristen vorlegen. Daneben soll die Erhebung statistischer Daten aus den Mitgliedstaaten zum Europäischen Haftbefehl verbessert werden, um ein aussagekräftiges Bild über die Funktionsweise des Systems zu erhalten.

Der 2004 eingeführte Europäische Haftbefehl regelt die Auslieferung von Tatverdächtigen zwischen den Mitgliedstaaten und hilft, Schlupflöcher innerhalb Europas zu schließen. Zwischen 2005 und 2009 wurden insgesamt 54 689 Europäische Haftbefehle ausgestellt, die zur Auslieferung von 11 630 Tatverdächtigen führten. In dieser Zeit hat sich auch die Frist bis zur Überstellung der Tatverdächtigen von einem Mitgliedstaat in den anderen spürbar verkürzt.   Bevor es den Europäischen Haftbefehl gab, dauerte ein Auslieferungsverfahren im Schnitt ein Jahr, jetzt sind es nur noch 16 Tage, wenn der Tatverdächtige der Übergabe zustimmt, oder 48 Tage, wenn dies nicht der Fall ist.

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Pressemitteilung vom 11. April 2011
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