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Schadensersatzklage gegen Aufzugkartell
24.06.2008 - Die Europäische Kommission hat beim Handelsgericht Brüssel Schadenersatzklage gegen vier Aufzugunternehmen eingereicht. Dabei geht es um überhöhte Preise für die Installation und Wartung von Aufzügen und Rolltreppen. 2007 hatte die EU-Kommission in einer Entscheidung festgestellt, dass diese Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten illegale Kartelle betrieben und gegen die Kartell‑ und Monopolbestimmungen des EG-Vertrags verstoßen hatten. Wegen der komplexen und vielschichtigen vertraglichen Beziehungen lässt sich die Höhe des Schadenersatzes noch nicht berechnen. Sachverständigengutachten im Rahmen des Gerichtsverfahrens sollen Aufschluss über die Höhe der zuviel gezahlten Beträge bringen. Die Klage der EU-Kommission bezieht sich auf Installationen in ihren eigenen Gebäuden und den Gebäuden anderer EU-Organe in Brüssel und Luxemburg.

EU-Kommissionsvizepräsident Siim Kallas, zuständig für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: “Dieser Fall zeigt das konsequente Handeln der Kommission als Marktregulierer und als verantwortungsbewusster Verwalter der EU-Steuergelder. Durch das wettbewerbswidrige Verhalten dieser Unternehmen ist den EU-Organen und somit den europäischen Steuerzahlern ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, indem sie überzogene Preise für die Installierung und Wartung von Aufzügen und Rolltreppen bezahlen mussten. Es ist unsere Pflicht, Schadenersatz zu verlangen. Wir gehen entschlossen gegen Vertragspartner vor, die illegal handeln". EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ergänzte: “Die Kommission setzt sich, wo es nur geht, dafür ein, dass sich Opfer wettbewerbswidriger Praktiken vor nationalen Gerichten dagegen wehren. In diesem Fall gehen wir mit gutem Beispiel voran."

Die Europäische Kommission verhängte im Februar 2007 gegen Otis, KONE, Schindler und ThyssenKrupp eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 992 Millionen Euro, weil sie unter Verletzung der Bestimmungen des EG-Vertrags über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken (Artikel 81) für die Installation und Wartung von Aufzügen und Rolltreppen ein Kartell betrieben. Mindestens zwischen 1995 und 2004 manipulierten diese Unternehmen Lieferangebote, legten Preise fest und wiesen einander Projekte zu, teilten Märkte auf und tauschten wichtige und vertrauliche Geschäftsinformationen aus.

Wie in der Kartellentscheidung der EU-Kommission von 2007 dargelegt, zeigten die bei Nachprüfungen gefundenen Beweise, dass die Unternehmen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden illegale Kartelle betrieben. Belegt wurde das durch zahlreiche Unterlagen. Die Unternehmen bestritten im Allgemeinen die Beschwerdepunkte der EU-Kommission nicht. Verschiedene Unternehmen haben die Entscheidung jedoch beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg angefochten.

Die EU-Kommission befürchtet, dass die Auswirkungen des Kartells noch über Jahre hinweg spürbar sein werden, da die Wartung häufig von denselben Firmen vorgenommen wird, die die Anlagen auch installiert haben.
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