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Kontowechsel für Verbraucher erleichert
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Die EU-Kommission hat die neue Bankregelung beim Kontowechsel begrüßt. Die gemeinsamen Grundsätze wurden vom Komitee der europäischen Bankenindustrie (EBIC) festgelegt. Sie
sollen den Kontowechsel für Verbraucher innerhalb eines Mitgliedstaats erheblich erleichtern. Nach Auffassung der EU-Kommission bringt dies den Konsumenten einen handfesten
Vorteil und dürfte den Wettbewerb im europäischen Privatkundengeschäft beleben. Mit den neuen Regeln reagiert die Branche auf eine entsprechende Forderung der EU-Kommission.
Dazu erklärte EU-Binnenmarktkommissar McCreevy: „Ich freue mich, dass die europäische Kreditwirtschaft die Herausforderung angenommen und bei dieser für die EU-Bürger so
wichtigen Initiative eine Selbstverpflichtung eingegangen ist. Ich bin überzeugt, dass die Grundsätze – sobald sie von allen europäischen Banken umgesetzt sind ‑
für mehr Mobilität und Wettbewerb sorgen werden".
"Die Festlegung gemeinsamer Grundsätze ist ein entscheidender Schritt, der zeigt, dass sich die europäischen Banken selbst in der aktuell schwierigen Lage dem Wettbewerb
stellen wollen. Allerdings ist es damit noch nicht getan. Die Banken müssen nun dafür sorgen, dass die Grundsätze in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt und angewandt
werden“ , so McCreevy weiter. Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva fügte hinzu: „Das Ziel ist sehr klar: Wir wollen die zusätzlichen Kosten und den
administrativen Aufwand beseitigen, die die Verbraucher von einem leichten Kontowechsel und von der Inanspruchnahme der besten Bedingungen der Geschäftsbanken abhalten. Wir
wissen, dass der Girokontenmarkt über ein erhebliches und bislang noch nicht ausgeschöpftes Potenzial an Kosteneinsparungen verfügt. Ein überwältigender Anteil von 56 Prozent
der europäischen Verbraucher berichtet, dass sie bei einem Bankwechsel weniger Gebühren zahlen mussten. Die Grundsätze stehen für einen ersten wichtigen Schritt in Richtung
auf einen freien Bankwechsel, der für die Verbraucher zum Alltag werden sollte. Ob er gelingt, bleibt aber noch abzuwarten: Gemeinsam mit den Verbraucherverbänden werden wir
die Umsetzung der Grundsätze genauestens überwachen, um zu sehen, ob sie zu konkreten Ergebnissen führen."
Will ein Verbraucher das Konto wechseln, so muss das neue Institut gemäß den Grundsätzen als erster Ansprechpartner auftreten und während der gesamten Umstellung Unterstützung
leisten. Die neue Bank regelt alles Nötige und sorgt dafür, dass alle wiederkehrenden Zahlungen des Kunden reibungslos und schnell umgestellt werden. Außerdem ist die neue
Bank dem Kunden entweder dabei behilflich, betroffenen Dritten wie Versorgungsunternehmen die neue Kontoverbindung mitzuteilen, oder sie übernimmt diese Aufgabe selber.
Schließlich hilft die neue Bank dem Verbraucher, sein altes Konto zu schließen und den Saldo auf das neue Konto zu überweisen. Für die Standardinformationen über seine
wiederkehrenden Zahlungen darf die alte Bank dem Kunden in der Regel keine Gebühren berechnen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass dieser Grundsatz zusammen mit den
Marktkräften dazu führen wird, dass der Kontowechsel für Kunden in der Regel kostenlos durchgeführt wird. Die Grundsätze gelten ab 1. November 2009 in allen Mitgliedstaaten.
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