Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über das österreichische Unternehmen Siemens Elin Buildings and Infrastructure GmbH & Co (B&I
KG) durch die Ortner Group (ebenfalls Österreich) und die Siemens AG (Deutschland) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Auffassung der EU-Kommission wird der
wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt.
Das Unternehmen B&I KG wird gegenwärtig von Siemens allein kontrolliert und ist hauptsächlich im Bereich Gebäudetechnik tätig. B&I KG ist in mehreren Mitgliedstaaten
in Mittel- und Osteuropa tätig, doch der wichtigste Markt des Unternehmens ist Österreich. Durch den Zusammenschluss wird Siemens die B&I KG nicht mehr allein
kontrollieren, sondern zusammen mit Ortner die gemeinsame Kontrolle übernehmen. Der gemeinsame Marktanteil der Unternehmen ist gering und die horizontalen Wirkungen stellen
keine Gefährdung des Wettbewerbs dar.
Siemens ist auch in den vorgelagerten Märkten für Komponenten und Systeme der Gebäudetechnik tätig, doch diese vertikal betroffenen Märkte geben keinen Anlass zu
Wettbewerbsbedenken. Darüber hinaus fällt in den nachgelagerten Märkten sowohl der Marktanteil von Ortner ohne das Gemeinschaftsunternehmen als auch der gemeinsame Marktanteil
von Siemens und Ortner gering aus. Es gibt somit keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, dass Zulieferern in den vorgelagerten Märkten für Komponenten und Systeme durch den
Zusammenschluss der Zugang zu Kunden verwehrt werden könnte.
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