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Finanzhilfe für WestLB genehmigt
0.04.2008 - Die Europäische Kommission hat die Rettungsbeihilfe der staatlichen Eigentümer für die WestLB gebilligt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte in Anbetracht der durch die Subprime-Krise hervorgerufenen Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten einen so genannten Risikoschirm bereitgestellt. Damit sollte die WestLB gegen die Volatilität ihres strukturierten Investment-Portfolios im Wert von 23 Milliarden Euro abgesichert werden. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Risikoschirm zwar eine staatliche Beihilfe darstellt, aber mit den EU-Vorschriften für Rettungsbeihilfen in Einklang steht. Durch strikte Auflagen wurde sichergestellt, dass die Beihilfe zeitlich befristet ist und rückgängig gemacht werden kann. Die Genehmigung der Rettungsbeihilfe greift der Bewertung des von Deutschland bis zum 8. August 2008 vorzulegenden Umstrukturierungsplans durch die Kommission nicht vor.

„Die Kommission hat erneut unter Beweis gestellt, dass sie sehr schnell reagieren kann, wenn es darum geht, Banken in Schwierigkeiten Rechtssicherheit zu geben und deren finanzielle Stabilität zu gewährleisten,“ so EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. „Ich bin überzeugt, dass wir bei der anstehenden Umstrukturierung der WestLB weiterhin gut mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten werden.“

Die WestLB AG ist eine europäische Geschäftsbank mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, dem größten Bundesland Deutschlands. Mit einem Gesamtvermögen von 285,3 Milliarden Euro (Stand 31. Dezember 2006) ist sie einer der führenden Finanzdienstleister Deutschlands. Als eine von sieben unabhängigen deutschen Landesbanken fungiert sie als Zentralbank der Sparkassen in NRW und Brandenburg, als international operierende Geschäftsbank als Brücke für die Sparkassen zu den globalen Finanzmärkten.

Nach intensiven Gesprächen zwischen den deutschen Behörden und der Kommission meldete Deutschland den Risikoschirm am 27. März 2008 an und übermittelte am 11. April 2008 eine ergänzende Anmeldung.
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