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Beihilfen für E-Ticketing-System zulässig
30.04.2008 - In Deutschland darf die Entwicklung des so genannten „E-Ticketing-Systems“ mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Bei der heute von der Europäischen Kommission genehmigten Beihilfe handelt es sich um elektronisches Fahrgeldmanagementsystem für den öffentlichen Verkehr. Die Beihilfe hat ein Volumen von rund 9,75 Millionen Euro und wird für den Zeitraum 2007 bis 2009 gewährt.

Das E-Ticketing-System ermöglicht den Verkauf von Verkehrsdienstleistungen über die Chipkarten von Verkehrsunternehmen oder Banken sowie über Mobiltelefone. Es soll mehr Kunden dazu veranlassen, die Angebote des öffentlichen Verkehrs zu nutzen, und es auch eingeschränkt mobilen Menschen leichter machen, diese Dienste in Anspruch zu nehmen. Die Entwicklung des Systems erfordert industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die durch die genehmigten Beihilfen unterstützt werden.

Die Kommission kam heute zu dem Schluss, dass die Beihilfe die im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation festgelegten Voraussetzungen erfüllt, der 2006 verabschiedet worden war. Die Beihilfe soll als Anreiz, indem sie die Begünstigten ermutigt, sich stärker in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu engagieren. Die im Gemeinschaftsrahmen festgelegten Obergrenzen für die Höhe des Beihilfebetrags im Verhältnis zu den beihilfefähigen Kosten werden erfüllt.
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