Jurawelt

Gerichtsverfahren vermeiden
23.04.2008 - Die aussergerichtliche Einigung in Zivil- und Handelssachen hat an Bedeutung gewonnen. Mit der vom Europäischen Parlament angenommenen Mediationsrichtlinie werden Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Rechtstreits gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, aktiv den Einsatz der Mediation zu fördern und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren zu sorgen. Auf diese Weise soll der Zugang zur alternativen Streitbeilegung bei grenzübergreifenden Fällen erleichtert und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten unterstützt werden. Mit der vom Europäischen Parlament angenommenen Mediationsrichtlinie werden Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Rechtstreits gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, aktiv den Einsatz der Mediation zu fördern und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren zu sorgen. Auf diese Weise soll der Zugang zur alternativen Streitbeilegung bei grenzübergreifenden Fällen erleichtert und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten unterstützt werden.

EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot begrüßte diese Entwicklung: „Mit dieser Richtlinie wird der politischen Vorgabe entsprochen, die der Europäische Rat im Oktober 1999 auf seiner Tagung in Tampere beschlossen hatte. Damals rief der Rat die Mitgliedstaaten mit Blick auf einen besseren Zugang zum Recht in Europa dazu auf, alternative außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zu schaffen. Mithilfe der Mediation lassen sich Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen kostengünstig und rasch in einem außergerichtlichen Verfahren, das auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten ist, beilegen. Bei Vereinbarungen, die aus einer Mediation hervorgehen, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie freiwillig befolgt werden und ein wohlwollendes, zukunftsfähiges Verhältnis zwischen den Parteien gewahrt wird.“

Die EU-Kommission hatte die Richtlinie im Oktober 2004 vorgeschlagen. Die Richtlinie bietet Bürgern und Unternehmen in der EU einen echten Vorteil, indem sie die rechtlichen Garantien des Mediationsverfahrens stärkt und die Inanspruchnahme der Mediation auf diese Weise erleichtert. Die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens bleibt gewahrt. Nach einem Scheitern der Mediation in einem anschließenden Gerichtsverfahren Informationen oder Aussagen einer Partei, die aus dem Mediationsverfahren stammen, nicht gegen diese Partei verwendet werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Ausbildung von Mediatoren sowie die Entwicklung von freiwilligen Verhaltenskodizes und Verfahren zur Qualitätskontrolle fördern. Sie haben jetzt 36 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in innerstaatliches Recht umzusetzen.
BVerfG: Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt, verfassungswidrig
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Bizerba, Balingen
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt